Laufende Forschungsprojekte
Die Kommunikation im Gerichtsaal: Ein Einblick in jugendstrafgerichtliche Verhandlungen am Strafjustizzentrum München (Clara Bante)
Auch im Jugendstrafrecht stellt die Hauptverhandlung in aller Regel den Höhepunkt des Strafverfahrens dar. Dabei erfordert der das gesamte Jugendstrafrecht dominierende Erziehungsgedanke (§ 2 Abs. 1 S. 2 JGG) eine (jugendgerechte) Kommunikation. Vor diesem Hintergrund untersucht das Forschungsprojekt Kommunikationsbarrieren und -förderfaktoren im Rahmen jugendstrafgerichtlicher Hauptverhandlungen. Hierfür werden Beobachtungsbögen mit qualitativen und quantitativen Elementen, die von Studierenden der Rechtswissenschaften im Rahmen ihres Pflichtpraktikums beim Besuch von Verhandlungen gegen jugendliche und heranwachsende Angeklagte am Münchener Strafjustizzentrum ausgefüllt wurden, ausgewertet. Dabei soll untersucht werden, inwieweit sich die in der bereits vorhandenen Literatur identifizierten Ergebnisse auf das Münchner Sample übertragen lassen.
Die Geldauflage im Jugendstrafverfahren: Eine explorative Studie zur Praxis der Geldauflage am Strafjustizzentrum München (Leonardo Gabrielli)
Die Geldauflage im Jugendstrafrecht ist mit einem Anteil von 16-18% eine der bedeutendsten Sanktionsformen des Jugendstrafrechts. Dennoch gibt es kaum empirische Untersuchungen zu ihrer Anwendung in der Praxis. Das Projekt nimmt dies zum Anlass, die Vergabe der Geldauflage am Münchener Strafjustizzentrum explorativ zu untersuchen. Hierfür werden Daten aus Beobachtungsprotokollen, die von Studierenden der Rechtswissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München im Rahmen ihres Pflichtpraktikums von August bis November 2025 ausgefüllt wurden, ausgewertet.
Information und Belehrung im jugendstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren: Die Perspektive der jungen Menschen (Amelie Grupp & Jianing Li)
Mit der EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sollen unionsweit Mindeststandards für den Schutz minderjähriger Beschuldigter geschaffen werden. Bislang liegen kaum empirische Untersuchungen zur Verständlichkeit und praktischen Wirkung der in Deutschland verwendeten Belehrungsformulare vor. Im Rahmen des Projektes werden zum einen die in den einzelnen Bundesländern eingesetzten Belehrungsformulare systematisch verglichen. Zum anderen soll die Verständlichkeit der Belehrungsformulare für Jugendliche mittels qualitativer Methoden untersucht werden.
Inwieweit beeinflusst Radikalisierung die ambulanten sozialpädagogischen Angebote für straffällig gewordene junge Menschen? (Caterina Gullo)
Die explorative Studie geht der Frage nach, welche Bedeutung Radikalisierungsphänomene im Arbeitsalltag von Jugendhilfefachkräften haben. Durch leitfadengestützte Interviews mit Praktiker:innen sollen erste Erkenntnisse zu Wahrnehmung, fachlichen Bedarfen und möglichen Präventionsansätzen erhoben werden.
Die Wahrnehmung der räumlichen Umgebung in Strafgerichtsgebäuden – Eine qualitative Untersuchung im Rahmen des Umzugs des Münchener Strafjustizzentrums (Emilia Hens & Emilie Zeeb)
Die räumliche Gestaltung von Strafgerichtsgebäuden und deren -gerichtssälen wird in der juristischen Praxis häufig als nebensächlich hingenommen, obwohl sie einen erheblichen Einfluss auf das Erleben von Strafverfahren haben kann. Der anstehende Umzug des Strafjustizzentrums bietet die seltene Gelegenheit, eine systematische und vergleichende Untersuchung der Wahrnehmung im Übergang zwischen zwei unterschiedlichen räumlichen Kontexten zu erfassen. Die Datenerhebung für dieses Forschungsvorhaben erfolgt durch qualitative, leitfadengestützte Interviews mit Studierenden der Rechtswissenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München, die im Rahmen ihres Pflichtpraktikums jugendstrafgerichtliche Verhandlungen besuchen.
Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Jugendstrafrecht – Bedarf, Grenzen und Möglichkeiten einer speziellen Weisung (Felicitas Knoll)
Unter straffällig gewordenen Jugendlichen zeigt sich eine überdurchschnittlich hohe Prävalenz von ADHS , die auf einen Zusammenhang zwischen ADHS und delinquentem Verhalten hinweisen und damit Herausforderungen für die Praxis des Jugendstrafrechts aufwerfen könnte. Die Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund, unter welchen Bedingungen eine spezifische Weisung zur Behandlung von straffällig gewordenen Jugendlichen mit ADHS im Jugendstrafrecht praktisch sinnvoll, rechtlich zulässig und ethisch vertretbar wäre. Auf Basis des aktuellen Forschungsstands sowie einer Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen werden die Möglichkeiten und Grenzen herausgearbeitet. Ergänzend werden praxisbezogene Perspektiven von Expert:innen (Jugendgericht, Jugendgerichtshilfe und Jugendpsychiatrie) mittels Interviews erhoben und ausgewertet. Ziel ist die Entwicklung eines bedarfsorientierten Weisungsvorschlags, der individuelle Förderung ermöglicht, ohne Jugendliche auf ihre Diagnose zu reduzieren oder Stigmatisierungseffekte zu verstärken.
